Heimeranstraße 37, 80339 München 089 2420820

Wir beraten Sie gerne Wirtschaftsprüfung für Stiftungen

Stiftungen unterliegen den Landesstiftungsgesetzen der Bundesländer. Stiftungen unterliegen den Landesstiftungsgesetzen der Bundesländer. Hat die Stiftung ihren Sitz in Bayern, so unterliegt sie dem Bayerischen Stiftungsgesetz (BayStG).
Wirtschaftsprüfung für Stiftungen

Nach Art. 10 BayStG unterliegen Stiftungen der Stiftungsaufsicht. Gem. Art. 16 Abs. 4 BayStG kann die Stiftungsaufsicht eine Jahresabschlussprüfung der Stiftung durch einen Wirtschaftsprüfer verlangen.

Prüfungen von Stiftungen führen wir entsprechend dem IDW-Standard zur Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740) durch. Schwerpunkte der Jahresabschlussprüfung einer Stiftung ist die Einhaltung der Rechnungslegungsvorgaben i.S.d. IDW RS HFA 5 sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Nach Art. 16 Absatz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes ist vom Wirtschaftsprüfer auch der Erhalt des Grundstockvermögens der Stiftung und die bestimmungsgemäße Mittelverwendung zu prüfen.

Der Wirtschaftsprüfer erstattet Bericht über seine Prüfungshandlungen durch Erteilung des Bestätigungsvermerks sowie durch den Prüfbericht. Der Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers ist der zuständigen Stiftungsaufsicht vorzulegen.

Bei Fragen rund um die Prüfung einer Stiftung erreichen Sie uns gerne per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular.

© 2024 Marcus Streit, M.Sc., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München | Impressum I Datenschutz | Cookie-Einstellungen